Nein. Seit Januar 2018 müssen europäische Banken die Verbraucherrechte zur Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten in ihren Online-Banking-Geschäftsbedingungen umgesetzt haben. Die Bank ist dazu verpflichtet und darf Ihnen beispielsweise nicht mehr verbieten, Zugangsdaten an regulierte Dienstleister wie Qwist weiterzugeben. Qwist und die Bank sind dazu verpflichtet, auf sichere Weise miteinander zu kommunizieren. Innovative Dienste wie die von Qwist sowie die Vorteile für Sie im täglichen Leben sollten daher gefördert werden.
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