Ab September 2019 sind Banken verpflichtet, für jeden Zugriff auf ein Konto eine starke Kundenauthentifizierung durchzuführen. Die Anforderungen legen fest, dass zwei Faktoren verwendet werden müssen, die mindestens zwei der drei möglichen Kategorien abdecken: "Wissen" (z. B. Passwort, PIN), "Besitz" (z. B. Token, Smartphone, Chipkarte, TAN, die den Anforderungen entspricht) und/oder "Eigenheit" (etwas, das der Benutzer persönlich oder physisch besitzt, z. B. sein Fingerabdruck). Ein zweiter Faktor muss bereits für den Zugriff auf Ihr Online-Banking erforderlich sein.
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